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Es kommt immer wieder die Frage auf, ob die Schüler der Grundschule Martinszell mit dem Roller/Fahrrad zur Schule kommen dürfen.
Roller:
Das ist grundsätzlich erlaubt, zumal Sie als Eltern für den Schulweg Ihres Kindes verantwortlich sind, d.h. die Entscheidung darüber, ob Ihr Kind mit dem Roller zur Schule darf, liegt allein bei Ihnen. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, Ihr Kind auf die Gefahren des Schulweges aufmerksam zu machen.
Besonders wichtig ist es, die Kinder auf gefährliche Situationen hinzuweisen, die entstehen, wenn mehrere Kinder zusammen mit dem Roller fahren. Denn beim Fahren in der Gruppe werden schnell alle Regeln vergessen und es kann zu sehr gefährlichen Situationen kommen (wenn zum Beispiel mal schnell der Bürgersteig verlassen wird, um einem geparkten Auto auszuweichen)! Ebenso sind „Rollerrennen“ eine große Gefahr. Auch die Schubkraft eines Schulranzens beim Bremsen ist nicht zu unterschätzen.
Die Schule empfiehlt die Nutzung der Roller für den Schulweg daher NICHT!
Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, mit dem Roller zur Schule zu fahren, sollten Sie und Ihr Kind folgendes beachten / sicherstellen:
Fahrräder:
Auch bei der Nutzung des Fahrrads bitten wir Sie, auf das Tragen eines Helmes und die Einübung des Schulwegs dringend zu achten.
Die Schule empfiehlt die Nutzung des Fahrrads für den Schulweg erst nach bestandener Fahrradprüfung in der vierten Klasse.
Stand 04.10.2019